Unternehmensbewertung
Sachverständigenbüro Schubach
Diplom Volkswirt
Joachim Schubach
Stand: 05.06.2018
Unternehmensbewertung
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Sachverstaendigenbuero Schubach - Unternehmensbewertungen
Unternehmensbewertung - Sachverstaendigenbuero Schubach - Immobilienbewertung
Unternehmensbewertung - Sachverstaendigenbuero Schubach - Betriebsunterbrechung
 

Unternehmensbewertung

Durch die Unternehmensbewertung wird die Wertigkeit eines Unternehmens zu einem Stichtag ermittelt. Die Unternehmensbewertung durch einen Sachverständigen ist bei diversen Anlässen unverzichtbar. Auf der Basis von Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird ein objektivierter Unternehmenswert ausfindig gemacht.
Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Unternehmensbewertung bildet die Grundlage einer Einigung z.B. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.

Anlässe zur Erstellung von Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Unternehmensbewertung:

- Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen
- Beleihung
- Abfindung
- Erbauseinandersetzungen
- Ehescheidung
- Umwandlung
- Anteilsübernahmen
- Ausscheiden von Geselschaftern
- Zugewinn



Das Datenschutzgründen sind keine Referenzen zur Unternehmensbewertung auf dieser Website veröffentlicht.
Es besteht eine 15 Jahre lange Erfahrung auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung.
Auftraggeber sind Unternehmen sämtlicher Branchen und Größen.

Überblick über die Inhalte einer Unternehmensbewertung:
Bei der Unternehmensbewertung unterscheidet man gemäß der anerkannten funktionalen Bewertungslehre zwischen subjektiver und objektivierter Unternehmensbewertung.

Im Rahmen der subjektiven Unternehmensbewertung steht die Grenzpreisbestimmung im Vordergrund. Es wird die Frage beantwortet, wie viel ein Interessent maximal für das Unternehmen bezahlen sollte.

Bei der objektivierten Unternehmensbewertung wird der sogenannte Einigungswert als Schiedswert ermittelt. Dies ist der Unternehmenswert, zu welchem beispielsweise ausscheidende  Gesellschafter anteilig abgefunden werden, Zugewinnausgleichsansprüche bei Scheidungen geregelt werden oder der Einigungswert zwischen Käufer und Verkäufer gefunden wird.
Von der IHK öbuv Sachverständige erstellen gerichtsverwertbare Gutachten für Unternehmensbewertungen
Unternehmensbewertungen durch das Sachverständigenbüro Schubach, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
 
Der objektivierte Unternehmenswert ist der durchschnittlich zu erzielende Marktwert des Unternehmens am Wertermittlungsstichtag.

Grundlagen der Unternehmensbewertung sind die Jahresabschlüsse der letzten 3 bis 5 Jahre zur Erstellung der Vergangenheitsanalyse sowie Informationen und Unterlagen zur Durchführung der Zukunftsprognose.


Unternehmensbewertung: Liste notwendiger Dokumente:
Allgemeine Daten zur Unternehmensbewertung:
• Kurzbeschreibung des Unternehmens
• Gründungsdatum
• Geschäftsprogramm
• Anzahl MitarbeiterInnen
• Kundenstruktur, Kundenliste
• Lieferanten usw.
Vertragsdaten zur Unternehmensbewertung
• Aktuelle Satzung der Firma (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, GbR etc.)
• Aktueller Handelsregisterauszug
• Aktuelle Geschäftsführerverträge
• Evtl. Gesellschafterverträge (bei Personen oder Kapitalgesellschaft)
• Aktuelle Miet-/Pachtverträge
• Sonstige wesentliche Verträge (z.B. Liefer-, oder Abnahmeverträge)
Unternehmenszahlen
• Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre vor dem Bewertungsstichtag
• Jahresabschluss des Bewertungsjahres bzw. auf den Stichtag abgegrenzter Zwischenabschluss (sofern vorhanden)
• Planzahlen Folgejahre 1-5 (sofern vorhanden)
• Vollständiger Anlagenspiegel zum Bewertungsstichtag
• Rechnungskopien der wesentlichen Investitionen des lfd. Jahres
• Wertermittlungen über wesentliche Immobilien, Fahrzeuge,  Maschinen etc.
Sonstige Unterlagen zur Unternehmensbewertung
• Lagepläne Betrieb
• Grundbuchauszug (falls Immobilien im Betriebsvermögen)
• Unterlage über wesentliche Gewährleistungen, Pensionszusagen, Haftungsansprüche Dritter etc.


Kosten einer Unternehmensbewertung:
Aufwand und Kosten für die Unternehmensbewertung sind ebenso an die o.g. Faktoren geknüpft. Gutachten berechnen wir nach tatsächlich zu leistendem Aufwand auf der Basis unserer aktuellen freien Honorarsätze.
Diese sind abhängig von Schwierigkeitsgrad der Unternehmensbewertung und Unternehmensgröße. Die Empfehlung der IHK liegt bei ca. 130 €/Stunde (Durchschnittswert).




Vorgehensweise & Dauer einer Unternehmensbewertung:
Die Bearbeitungsdauer einer Unternehmensbewertung ist von vielen Faktoren abhängig.
Wesentlich beeinflusst wird sie durch Art und Größe des Unternehmens sowie dem gewünschten Detaillierungsgrad. Für kleinere Unternehmen können wir ein Testat bereits innerhalb weniger Tage erstellen. Oft dauert die Erstellung eines Gutachtens bei uns nicht länger als 3 - 4 Wochen.

Überblick & Vorgehen der Unternehmensbewertung:
Die Unternehmensbewertung erfolgt nach den aktuellen Methoden der Unternehmensbewertung in Anlehnung an die Standards des IDW S1. Wir erstellen unsere Unternehmensbewertung objektiv, sachkundig und vertrauenswürdig. Dafür spricht die öffentliche Bestellung und Anlässe:
Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig. Wir werden beauftragt z.B. bei Kauf und Verkauf eines Unternehmens, Unternehmensnachfolge oder Austritt von Unternehmern, familiären Auseinandersetzungen, Enteignungen oder sonstigen Schädigungen des Unternehmens, wertorientiertem Management oder Management Vereidigung als Sachverständiger bei der IHK.

Aktuelles zur Unternehmensbewertung:
IDW zu den Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung:

Das IDW bekräftigt in seiner Stellungnahme gegenüber der DVFA seine Auffassung, dass eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i.d.F. 2008 erforderlich ist, um sicherzustellen, dass ausscheidende Minderheitsgesellschafter die verfassungsrechtlich gebotene "volle Entschädigung" für den Verlust ihrer Eigentums- oder Gesellschaftsrechte erhalten.

Die DVFA sieht in seinem Entwurf der "Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung" im Gegensatz zu den Grundsätzen des IDW S 1 i.d.F. 2008 neben dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cash Flow-Verfahren auch multiplikatorbasierte Verfahren und Aktienanalysen als Bewertungsverfahren als anerkennenswert an, um zu einer Bandbreite gleichrangig nebeneinanderstehender Werte zu gelangen.
Die Besonderheit einer jeden Unternehmensbewertung erwächst regelmäßig daraus, dass Unternehmen oftmals ein komplexes Gebilde darstellen. So gibt es zahlreiche betriebswirtschaftliche Teildisziplinen, die im Rahmen einer jeden Unternehmensbewertung sachgerecht erfasst und abgebildet und letztlich zu einem einzigen monetären Wert verdichtet werden müssen. So sind insbesondere Aspekte der Investitions-, Kapitalmarkt- und Entscheidungstheorie zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Unternehmensbewertungen durch die strategische Unternehmensplanung, das Rechnungswesen und nicht zuletzt durch steuerrechtliche Aspekte beeinflusst.

Untenehmensbewertung und Steuern:
In der steuerlichen Praxis gewinnt die Unternehmensbewertung immer mehr an Bedeutung. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurden zum 1. Januar 2009 u.a. steuerliche Bewertungsverfahren für Unternehmen verbindlich neu geregelt. Während früher das sog. Stuttgarter Verfahren (Kapitalgesellschaft) oder der sog. Betriebsvermögensvergleich (Personengesellschaft) mit einem erheblich niedrigeren Wert zur Bemessung der Steuerlast zu Grunde gelegt werden konnten, ist nun grundsätzlich der „wahre Wert“ des Unternehmens zu ermitteln. Dies gilt sowohl für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch für Zwecke der Einkommensteuer. Die Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage führt in den meisten Fällen zu einer (erheblich) höheren Steuerlast.
Es ist damit zu rechnen, dass von der Finanzverwaltung steuerliche Bewertungsanlässe, wie z.B.:

- Tod eines Gesellschafters
- Schenkung von Gesellschaftsanteilen
- Gewinnrealisierung bei „Umwandlungen“
- Purchase Price Allocation
- Impairment Tests
- Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland
- Verlegung von Sitz oder Geschäftsleitung ins Ausland
- Funktionsverlagerungen
- Teilwertabschreibungen
- Schätzung Ertragswert bei Einschaltung von Zwischengesellschaften im Niedrigsteuerland
- verstärkt aufgegriffen werden,
um den Wert Ihres Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag zu ermitteln. Wer hier nicht vorbereitet ist, ist den (zu) hohen Bewertungsansätzen der Steuerverwaltung wehrlos ausgeliefert. Für die Unternehmens- und Liquiditätsplanung Ihres Unternehmens müssen daher steuerliche Konsequenzen kontinuierlich erkannt und rechtzeitig eingeschätzt werden.
Ggf. unterstützt von Steuerberatern ermitteln wir den Wert Ihres Unternehmens für steuerliche Zwecke. Die Planungen in Ihrem Unternehmen werden mit steuerlichen Bedürfnissen ganzheitlich abgestimmt. Die Frage der Einflussnahme auf den zukünftigen Unternehmenswert steht hierbei ebenso im Fokus, wie die Vereinbarkeit mit betriebswirtschaftlichen Unternehmenszielen. So darf beispielsweise eine Abfindungsklausel im Gesellschaftsvertrag weder zu einem ungewünschten Liquiditätsabfluss bei der Gesellschaft, noch zu einer unerwünschten steuerlichen Belastung bei den verbleibenden Gesellschaftern führen. Ebenso darf der Tod eines Gesellschafters weder die Existenz noch die betriebswirtschaftlichen Ziele Ihres Unternehmens unerwartet gefährden.
Gerne ermitteln wir für Sie den belastbaren Wert Ihres Unternehmens für steuerliche Zwecke. Zusätzlich bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der frühzeitigen Steuerung späterer Unternehmensbewertungen an, damit Sie für die Zukunft Ihres Unternehmens zuverlässig planen können.

Aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichung im Bereich Unternehmensbewertung:
Unternehmensbewertung: Konzernsteuerung im Lagebericht nach DRS 20

Prof. Dr. Holger Philipps, Konzernsteuerung im Lagebericht nach DRS 20, in: NWB Unternehmenssteuern und Bilanzen (StuB), 6/2013, S. 203 – 210.
DRS 20 „Konzernlagebericht” bringt für Konzernlageberichte über Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, inhaltliche Änderungen in nahezu allen Berichtsbereichen. Bislang sind im Fachschrifttum zumeist die wesentlichen Neuerungen im Überblick oder bestimmte Einzelaspekte wie die Änderungen zum Prognosebericht thematisiert worden. Aber gerade auch weniger augenfällige, im Rahmen eines allgemeinen Überblicks regelmäßig fehlende sowie im Rahmen des Standardsetzungsprozesses wenig bis gar nicht diskutierte Einzelaspekte bergen durchaus hohe Änderungspotenziale. Der Beitrag stellt dies am Beispiel der Angaben zur Konzernsteuerung dar und zeigt, dass insoweit nicht nur neue Informationsanforderungen verlangt werden, sondern sich auch Möglichkeiten bieten, die bisherige Berichterstattung zu verschlanken und damit den Erstellungsaufwand zu verringern. Die Angaben zur Konzernsteuerung werden nach DRS 20 zu den Grundlagen des Konzerns gezählt. Deren Aspekte bilden die Basis für die Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns.

Literatur im Rahmen der Unternehmensbewertung:
Behringer Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe Sachverständigenbüro Schubach ö.b.u.v. Sachverständiger für Unternehmensbewertung
Peemöller Unternehmensbewertung Sachverständigenbüro Schubach ö.b.u.v. Sachverständiger für Unternehmensbewertung
Kuhner Maltry Unternehmensbewertung Sachverständigenbüro Schubach ö.b.u.v. Sachverständiger für Unternehmensbewertung
Ballwieser Unternehmensbewertung Sachverständigenbüro Schubach ö.b.u.v. Sachverständiger für Unternehmensbewertung
Drukarczyk Unternehmensbewertung Sachverständigenbüro Schubach ö.b.u.v. Sachverständiger für Unternehmensbewertung
Drukarczyk Unternehmensbewertung Sachverständigenbüro Schubach ö.b.u.v. Sachverständiger für Unternehmensbewertung

 
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Aktuelles

Durch die Unternehmensbewertung wird die Wertigkeit eines Unternehmens ermittelt| Die Unternehmensbewertung ist bei Kauf oder Verkauf durch einen Sachverständigen unverzichtbar| Jede Unternehmensbewertung erwächst aus einem komplexen Gebilde|

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